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Kletterregelung

An den Kletterfelsen im Greifensteingebiet wird seit über 100 Jahren Klettersport durchgeführt. Im Sommer 2011 wurden die bis dahin geltenden mündlichen Absprachen und Verhaltensregeln schriftlich fixiert. Um einerseits die Nutzung als Naturbühne und die Durchführung von Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen und andererseits eine sichere Ausübung des Sports zu gewährleisten, sind folgende Regeln beim Klettern an den Kletterfelsen Greifensteine zu beachten.
  1. Der Zweckverband Greifensteingebiet gestattet als Eigentümer des Grundstücks die fachgerechte Nutzung des Geländes zur Ausübung des Klettersports. Er wird von jeglicher Haftung für etwaige Kletterunfälle freigestellt. Eine besondere Verkehrssicherungspflicht für den Zweckverband besteht nicht. Das gilt bei Verpachtung des Grundstücks ebenso für den Pächter.
  2. Die Kletterfelsen werden hinsichtlich der fest installierten Sicherungseinrichtungen, wie Sicherungsringe und -haken, Abseilösen usw. von den regionalen Klettersportvereinen betreut und instand gehalten.
  3. Das Betreten sowie die Benutzung des Geländes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und darf nur der Ausübung des Klettersports dienen. Bei verschlossenem Tor ist zum Betreten der im Gelände ausgewiesene Überstieg zu nutzen. Eine Stunde vor sowie während der Veranstaltungen auf der Naturbühne besteht Kletterverbot.
  4. Das Gelände ist ordentlich und sauber zu halten.
  5. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung des Geländes zur fachgerechten Ausübung des Klettersportes Beeinträchtigungen des Veranstaltungsbetriebes und Beschädigungen der Naturbühne ausgeschlossen werden können.
  6. Das Klettern ist nur gestattet, wenn diese Regelung durch Unterschrift anerkannt wird. Dazu ist die vorbereitete Karte auszufüllen und an der Touristeninformation im Berghaus einzuwerfen. Der Kontrollabschnitt ist beim Aufenthalt mitzuführen.

Klettercard

Das Gelände mit den Gipfeln Seekofel, Kleiner Brocken, Stülpnerwand und Turnerfelsen ist für Unbefugte gesperrt. Der Zugang für die Kletterer (markiert mit weißem Kreis und schwarzem Dreieck) führt über die an den Seekofel angrenzende, übersteigbare Mauer.
Kletterer werden zu Befugten durch
  1. Mitgliedschaft im DAV
  2. Mitgliedschaft im CWBV
  3. Ausfüllen einer Anmeldung (Klettercard)
Mit einer dieser drei Varianten erkennen die Betreffenden die Verhaltensregeln (an der Tourist-Info am Berghaus, in DAV-Felsinfo, und www.dav-chemnitz.de ausgewiesen) an.Der Ausweis, Nachweis der Mitgliedschaft bzw. der Abriss der Anmeldung ist dem Pächter oder seinen Beauftragten auf Nachfrage vorzuweisen.